Sie sind gefragt: Soll Sonntag tabu sein?

Sie sind gefragt: Soll Sonntag tabu sein?

Anlassbezogene Sonntagsöffnungen sind in Hessen an vier Sonntagen im Jahr pro Stadt möglich. Natürlich müssen einige Vorgaben eingehalten werden (Anlassbezug, räumliche Nähe…). Immer wieder tritt die Gewerkschaft und die katholische Arbeitnehmergemeinschaft dagegen an, sucht Formfehler oder Abweichungen zu den Vorgaben und bemüht dann einen Abmahnanwalt. „Das kann betroffene Arbeitgeber doppelt schwächen, sie haben Werbegeld verbrannt und keinen Umsatz gemacht“, sagt der WWW-Vorsitzende Wolfgang Eck. Letztendlich sollte es für Mitarbeier*innen im Verkauf keine besondere Belastung (Es gibt i.d.R. mehr Geld und Freizeitausgleich) und für Kund*innen eine Bereicherung sein. Wie ist Ihre Meinung?

Der WWW-Vorstand bittet unsere Leser um ihre Meinung:

  • Geschäfte sollten Sonntags geschlossen bleiben.
  • Bezieht sich auf alle Geschäfte und Läden die normal Sonntags geschlossen bleiben müssen.
  • Sollen Geschäfte nur Sonntags öffnen dürfen, wenn z.B. Märkte, Kirmes, Events oder Veranstaltungen in der Stadt stattfinden?
  • Mitarbeiter erhalten zum Ausgleich einen anderen freien Tag.
  • Sind Sie nur Kunde oder wären Sie selbst auch betroffen wenn die Geschäfte Sonntags öffnen dürfen?
  •  

Zuschriften sind auch per per E-Mail an mail@weilburg-oberlahn.de oder auf der Website www.weilburg-oberlahn.de.
Oder postalisch an WWW, Bahnhofstraße 23, 35781 Weilburg

Sie können aber auch die Kommentarfunktion nutzen und mit anderen Lesern hier diskutieren.

Weilburg Live:

  • Mohr, KAB-Bezirksverband Limburg

    Mohr, KAB-Bezirksverband Limburg

    13.07.2020

    Es geht hierbei um die Einhaltung des Grundgesetzes, in dem der Sonntagsschutz verankert ist sowie mehrerer höchstrichterlicher Urteile! Dass wir als Katholische-Arbeitnehmer Bewegung (KAB) und ver.di einen „Abmahnanwalt“ bemühen würden, ist daher eine sehr seltsame Unterstellung. Es geht doch darum dass die Stadt Weilburg und WWW geltendes Recht einzuhalten haben. Um dies zu gewährleisten, waren leider bereits Klagen unsererseits vor dem Verwaltungsgericht erforderlich. Wenn schon im Voraus, in der Meinung, vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr seien erlaubt bzw. möglich, Werbung und Personaleinsatz betrieben werden, ist das offensichtlich ein grober Fehler, den Stadt, WWW und Handel in Weilburg wiederholt und unbelehrbar begehen. Merke: Eine Sonntagsöffnung mit uneingeschränktem Warenangebot aus Anlass einer Veranstaltung ist nur zulässig, wenn die Veranstaltung selbst für den Sonntag prägend ist. Die Sonntagsöffnung darf also nach den gesamten Umständen lediglich als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen werden. Diese Veranstaltung muss übrigens ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen als die alleinige Sonntagsöffnung. Eine prägende Wirkung kann angenommen, werden, wenn ein enger räumlicher Bezug zwischen Veranstaltung und geöffneten Geschäften besteht (Vgl. BverwG, Urt vom 11.11.2015, 8 CN 2.14
    In der Umfrage wird dann auch die Frage stellt, ob denn den Geschäften die überlassen werden soll, , in Absprache mit den MitarbeiterInnen zu öffnen. Auch diese Frage ist absurd, denn Recht und Gesetz sind nicht verhandelbar. Und welche/r Mitarbeiter*in traut sich schon, „Nein“ zu sagen, wenn sie/er bzgl. Sonntagsarbeit gefragt wird?

  • Ungläubiger

    Ungläubiger

    13.07.2020

    Gesetze kann man ändern. Wir sind hier nicht im Dogma der Kirchen. Und wer vorher fragt was andere DENKEN, dann kann man viel besser ändern.
    Würde nie jemand „Gesetze“ hinterfragen würden wir heute noch so einigen Unsinn aus der Bibel glauben statt der Evolution und Veränderung gerecht zu werden.
    Ihr hingegen jagt Anwälte los und klagt, obwohl ihr nicht betroffen seid. Ihr micht euch ein, obwohl das keiner der Betroffenen wollte. Und an Gesetze halten ist ja auch nicht gerade so euer Ding bei all den vielen schlimmen Fällen in der Kirche….. Glashaus und Steine werfen….

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